Tel.03691 8885817

NEU!!! Testverordnung gültig ab 30.06.2022
Bestimmungen für die Durchführung eines Coronatests im Testzentrum impuls
Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines Gratistests
Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen
schwangere Frauen (1. Trimenon)
Menschen, die ihre Angehörigen pflegen
Betreuer von Menschen mit Behinderungen und die Betreuten selbst
Haushaltsangehörige von Menschen mit Coronainfektion
Kinder bis 5 Lebensjahre
Bewohner in Pflegeheimen
Besucher von Pflegeheimen
Besucher von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Besucher von Kliniken
bei Erbringen eines negativen Nachweises nach vorrausgegangener Coronainfektion
Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines kostenpflichtigen Coronatests mit teilweiser Kostenübernahme Kosten 3 €
Besucher von Familienfeiern, Konzerten und weiteren Veranstaltungen in Innenräumen
Bei einem roten Warnhinweis der Corona Warn App
Besucher von Menschen mit einem Lebensalter über 60 Jahren
Besucher von Menschen mit Vorerkrankungen
Ohne Kostenübername betragen die Kosten 9,50 €